- Laut Bundeskleingartengesetz soll die Hecke eine Höhe von 120 cm und eine Breite von 70 cm haben.Unser Anliegen ist, dass die Hecke nicht mit dem Zollstock gemessen 120 cm haben muss, sondern, dass sie in diesem Jahr zwischen 120 und 150 cm hoch sein sollte – die äußeren Hecken zu den Hauptwegen dürfen die Höhe von 200 cm haben. Ein niedriger Schnitt ist anzustreben, da der Neuaustrieb rasch über die gewünschte Heckenhöhe hinaus wachsen kann.
- Wichtig ist uns, dass die einzelnen Wege in einer gleichmäßigen Höhe sind, und nicht Hecken mit 100 cm neben 160 cm ohne Übergang nebeneinander liegen.
In der Zeit 1.10.2024 – 28.2.2025 ist der Heckenschnitt erlaubt. In der Zeit vom 1.3. – 30.9.2024 ist kein Rückschnitt von Hecken oder Bäumen erlaubt – lediglich leichte Formschnitte sind ab dem 24.6.2024 in Ordnung.- Hinweis: Vogelschutz im Kleingarten und das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG, §39
(5) Es ist verboten, 2. […] Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, […].
- Hinweis: Vogelschutz im Kleingarten und das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG, §39
- Siehe dazu auch die Gartenordnung VI und V/4.
- Die Begehungen würden dann in diesem Jahr erst im Oktober stattfinden, da wir alle PächterInnen bitten möchten in den ersten 2 Oktoberwochen bis zum 14.10.2024 die Hecke zu schneiden.
“Die Natur kennt keinen Stillstand. Sie ist immer in Bewegung und Veränderung. Lass dich von ihr inspirieren und sei mutig, neue Wege zu gehen.”
Unbekannt