Kosten, mit denen bei einer Pachtung zu rechnen sind:
- Vereinsbeitrag: 55 Euro / Ehegatten o.ä.: 25 Euro im Jahr
- Pachtpreis für die Parzelle 0,30 Euro pro qm im Jahr – Pacht x qm x 0,30 Euro (bei 500 qm = 150 Euro )
- Strompreis zur Zeit 0,39 Euro pro KHW (nach Verbrauch)
- Wasserpreis zur Zeit 1,83 Euro pro m3 (nach Verbrauch)
Strom und Wasser kommen von der EWE – bei Erhöhung der Preise werden die Beträge angeglichen. - Aufnahmegebühr: einmalig 20 Euro
- Versicherung: Mindestbeitrag 35 Euro – FED – Versicherung – Mindestbeitrag
- Zusatzversicherung nach Bedarf
- Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit pro Stunde 25 Euro
Differenzen bei der Abrechnung von Wasser und Strom durch Leckagen, Verlust, Missbrauch usw. werden auf alle Parzellen gleichmäßig umgelegt.
Laut Satzung sind sechs Stunden im Jahr an Gemeinschaftsarbeit pro Garten zu leisten – Eckgrundstücke müssen nur drei Stunden verrichten. Geschieht dies nicht, werden ersatzweise 25 Euro pro nicht geleisteter Stunde in Rechnung gestellt. Die Verteilung der Gemeinschaftsarbeit sowie die Beaufsichtigung übernehmen die Obleute. Termine werden zur Auswahl in den Bezirksschaukästen bekanntgegeben. Obleute können Arbeiten auch unabhängig von diesen Terminen an PächterInnen auf Anfrage vergeben.
- Neu ist, dass der/die AltpächterIn mit dem Vorstand eine Begehung der Parzelle zur Begutachtung vereinbaren muss, damit gesehen werden kann, ob der vorgestellte Verpachtungspreis gerechtfertigt ist. Zudem kann dann festgestellt werden, ob noch dringende Arbeiten zu erledigen sind. Erst dann kann der Vertrag unterzeichnet werden. Der/die NeupächterIn zahlt die Summe an den Verein, der Verein zahlt den Betrag an den/die AltpächterIn – eventuell mit Rückbehalt für zu erledigende Aufgaben. Diese Vorgänge werden dokumentiert.
- Ziel ist es zudem, in diesem Jahr eine BewerberInnenliste/Warteliste aufzubauen, um AltpächterInnen die Möglichkeit zu geben, nicht selbst nach NeupächterInnen suchen zu müssen.
- Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist jedoch nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Diese ist dem Vorstand bis zum 30.9. des laufenden Jahres schriftlich zu erklären.
Die gärtnerische Arbeit gilt als ein Heilmittel, das hilft, Ordnungen und Rhythmen wieder herzustellen, die beschädigt worden oder abhanden gekommen sind.
Jürgen Dahl 1929 – 2001